Immobilienmakler: Wann darf Provision verlangt werden?

 

Die Frage, ob Provision verlangt werden darf oder nicht, ist beim Immobilienkauf immer wieder ein Streitpunkt zwischen Käufer und Makler. Dabei geht es oft um mehrere tausend Euro – und da ist die Versuchung für den Makler groß, auch dann Provision einzufordern, wenn er dazu eigentlich nicht berechtigt ist. Gut, wenn Sie in diesem Fall zumindest in Grundzügen Ihre Rechte kennen.

 

Als Grundregel gilt: Der Makler bekommt nur Provision, wenn er seine Leistung entweder in Form von „Nachweis“ oder „Vermittlung“ erbracht hat.

 

Als Nachweis wird die Tatsache bezeichnet, dass der Makler Sie auf eine zum Verkauf stehende Immobilie aufmerksam gemacht hat, von der Sie zuvor noch keine Kenntnis hatten. Dies kann auch der Fall sein, wenn Sie die Immobilie zwar kennen, aber nicht wussten, dass der Eigentümer sie verkaufen möchte. Die meisten Provisionsrechnungen werden auf Basis eines erbrachten Nachweises erstellt.

 

Die Vermittlung bezieht sich darauf, dass der Makler die Interessen von Käufer und Verkäufer zusammenführt. Provisionsanspruch auf dieser Basis entsteht erst dann, wenn der Makler nachweisen kann, dass ohne seine Mittlertätigkeit eine Einigung zwischen beiden Parteien nicht zustande gekommen wäre. In der Praxis ist dies eher selten der Fall.

 

Tipp: Vor allem bei der Online-Suche nach Immobilien sollten Sie darauf achten, ob das Angebot von einem Makler oder einem privaten Verkäufer stammt. Wenn Sie ein Exposé vom Makler angefordert haben, können Sie den Kaufvorgang im weiteren Verlauf nicht mehr in einen Privatverkauf ummünzen – der Nachweis ist erbracht, und damit hat der Makler in aller Regel auch Anspruch auf Provision.

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